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Schriftarten als Gestaltungsmittel oder direkt als Webfont?

Für einen Designer steht und fällt die Findung des perfekten Layouts ganz oft an der Schriftart. Ist sie zu dick, zu dünn, sind die Versalien zu verspielt, etc. pp. . Auch beim Erstentwurf einer Website – bereits in der Prototyp-Phase – vermittelt die falsch gewählte Schrift schnell einen unerwünschten ersten Eindruck.

 

Die perfekte Schrift für meine Website

Die perfekte Schrift per se wird es nie geben, selbst wenn es andere Designer behaupten mögen. Der Geschmack kann faktisch einfach nicht für ca. 7,5 Milliarden Menschen aufgemünzt werden. Alleine schon die Wahl der Zielgruppe entscheidet in Sachen Seriosität: Lieber die konservative Garamond oder doch eine moderne Bebas Neue? Es ist nicht möglich. Punkt. Was tun? Am Ende müssen Sie auf eine kleine Reihe von Punkten achten, damit die ideale Schriftart für Ihr Projekt gefunden werden kann:

  • Lesbarkeit (im Fließtext ca. 14-17 Pixel)
  • Maximal zwei Schriften für die Typografie
  • Grafische Schriftarten-Ausreißer sind generell erlaubt
  • Headlines und Copytext sollten immer unterschiedlich sein
  • Die Linienhöhe entscheidet zwischen Druck und Ausreißern
  • Wenn möglich, stets Schriftarten lokal statt von extern nutzen

 

Webfonts und DSGVO – Was ist Phase?

Bereits in einem vorigen Beitrag sprachen wir über die Vorbereitung von Abmahnwellen zum Thema DSGVO. Webfonts sind hier weiterhin in einem kleinen Zwiespalt: Der Eine möchte keine externe Verlinkung zu einer dritten Instanz, für die er/sie im Zweifel haftet. Der Andere schwört auf die Einbindung (z.B. durch Google Webfonts) zwecks Ladezeiten und der Gewährleistung zur Darstellung. Klar ist nur, man muss im Datenschutz-Text entweder auf die Nutzung externer Ressourcen hinweisen. Alles Weitere obliegt der Beratung des Webdesigners bzw. Datenschutzbeauftragten und natürlich der Entscheidung des Kunden.