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EU-Verpackungsverordnung 2026: was die PPWR für Verbraucher und kleine Unternehmen bedeutet

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und dafür sorgen, dass Verpackungen künftig deutlich stärker nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft funktionieren. Klingt erstmal ziemlich vernünftig und das ist es auch. Zumindest für diejenigen, die ihre Produkte nicht verpacken, verkaufen, importieren, dokumentieren oder irgendwie anders damit zu tun haben. Für kleine Unternehmen und Selbstständige sieht die Sache nämlich ein kleines bisschen anders aus.

Hinter der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) steckt die EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten beginnt ihre eigentliche Anwendung am 12. August 2026. Das bedeutet jetzt nicht, dass ab diesem Tag plötzlich jede Schachtel illegal ist. Die PPWR führt neue Regeln ein, die teils sofort, teils in den kommenden Jahren greifen. Dazu gehören Vorgaben für Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung, Materialeinsatz, Kennzeichnung und die erweiterte Herstellerverantwortung. Oder anders gesagt: Die EU möchte weniger Verpackungsmüll. Und sie möchte, dass Verpackungen nicht mehr nach dem Motto „Hauptsache billig und irgendwie hübsch“ produziert werden.

Die gute Nachricht: Endverbraucher profitieren

Wer schon einmal ein winziges Produkt aus einem Karton gezogen hat, in dem problemlos ein ausgewachsener Toaster Platz gehabt hätte, kennt das Problem. Die neue Verordnung soll unnötigen Verpackungsverbrauch reduzieren und Anforderungen an das Verhältnis von Verpackung und Produkt verschärfen. Gut für die Umwelt und möglicherweise auch für den Paketboten, der nicht mehr mit einem halben Kubikmeter Luft durch die Gegend fahren muss. Ab 2030 greifen dazu schrittweise strengere Anforderungen für die Recyclingfähigkeit. Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass ihre Materialien tatsächlich in Recyclingkreisläufe zurückgeführt werden können.

Auch Wiederbefüllung bekommt mehr Bedeutung. Für größere Verkaufsstellen sind beispielsweise künftig konkrete Anforderungen an Wiederbefüllungsangebote vorgesehen. Das dürfte langfristig dazu beitragen, dass Mehrweg nicht mehr wie die sympathische Ausnahme behandelt wird, sondern immer häufiger zum normalen Bestandteil des Einkaufs wird.

Die schlechte Nachricht: Der Aufwand kleinerer Unternehmen

Für einen großen Konzern bedeutet eine neue EU-Verordnung: „Bitte bilden Sie eine Projektgruppe.“

Für einen Ein-Personen-Unternehmen bedeutet sie: „Herzlichen Glückwunsch. Du bist jetzt Projektgruppe.“

Unternehmen müssen sich künftig wesentlich intensiver damit beschäftigen, welche Verpackungen sie verwenden, aus welchen Materialien diese bestehen und welche Anforderungen dafür gelten. Je nach Rolle im Verpackungsmarkt kommen unter anderem Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen, Kennzeichnungspflichten und Nachweispflichten hinzu. Für einen internationalen Konzern ist das ein zusätzlicher Prozess. Für einen kleinen Online-Shop kann es bedeuten, dass plötzlich jemand mehrere Stunden damit verbringen muss, Informationen über Kartons, Versandtaschen, Füllmaterial und Produktverpackungen zusammenzusuchen.

Wer Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannter Erzeuger gelten. Das ist besonders für kleine Marken und Start-ups interessant. Denn wer beispielsweise Produkte bei einem Hersteller produzieren lässt und diese anschließend unter der eigenen Marke verkauft, kann nicht einfach sagen: „Die Verpackung hat doch der Hersteller ausgesucht.“, die Verantwortung kann trotzdem beim eigenen Unternehmen landen. Das bedeutet: Lieferanten müssen stärker eingebunden werden. Verpackungsdaten müssen verfügbar sein.

Das eigentliche Problem ist nicht unbedingt eine einzelne neue Pflicht. Es ist die Summe. Neue Verpackungen müssen beschafft werden. Bestehende Prozesse müssen überprüft werden. Daten müssen gesammelt werden. Lieferanten müssen kontaktiert werden. Systeme müssen angepasst werden. Und natürlich möchte niemand für all das Geld ausgeben. Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige können dadurch überproportional belastet werden.

Weniger schlechte Nachricht: Online-Shops

Online-Shops verkaufen Produkte digital – aber am Ende landet alles in einer echten Verpackung beim Kunden. Das bedeutet, dass nicht nur das Produkt selbst betrachtet werden muss. Auch Versandkartons, Versandtaschen, Füllmaterial und weitere Verpackungsbestandteile können relevant sein. Und dann kommt die spannende Frage: Wie bekommt man diese ganzen Informationen eigentlich in den bestehenden Online-Shop? Denn Papierdokumentation und Excel-Tabelle sind schön und gut. Aber wenn Verpackungsinformationen im Shop, im Warenwirtschaftssystem, im ERP oder bei verschiedenen Verkaufskanälen verarbeitet werden müssen, wird es schnell technisch. Denn viele Unternehmen besitzen keinen nagelneuen Online-Shop, der gestern frisch aus der Verpackung geschlüpft ist. Sie haben:

  • alte Plugins
  • individuelle Anpassungen
  • Schnittstellen zu Warenwirtschaftssystemen
  • eigene Produktdatenbanken
  • Marktplatzanbindungen
  • unterschiedliche Versandlogiken
  • gewachsene Prozesse
  • und irgendwo im Hintergrund vermutlich eine Excel-Datei namens „FINAL_FINAL_NEU_2024.xlsx“

Genau solche gewachsenen Systeme müssen möglicherweise an neue Anforderungen angepasst werden. Die PPWR bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Online-Shop komplett neu entwickelt werden muss. In vielen Fällen können bestehende Systeme gezielt erweitert oder angepasst werden. Wenn Ihr Online-Shop bereits läuft, muss man nicht gleich den digitalen Bagger bestellen. Hirschgeweyh unterstützt Unternehmen dabei, bestehende Online-Shops technisch an neue Anforderungen anzupassen – unabhängig davon, welches Shopsystem darunter steckt. Ob Shopware, WooCommerce, Magento, Gambio, individuelle Lösungen oder ältere Systeme: Wir schauen uns zunächst an, was bereits vorhanden ist, wo Anpassungen notwendig sind und wie sich die Anforderungen möglichst sinnvoll in die bestehende Infrastruktur integrieren lassen.

Wir kümmern uns um die technische Seite – damit Sie sich um das kümmern können, was Sie eigentlich machen wollten: Ihr Unternehmen. Und Ihre Verpackungen dürfen wir zur Not auch gemeinsam anschauen. Wir urteilen nicht. Zumindest nicht laut.

Unsere Quellen

https://www.reutlingen.ihk.de/aktuelles/meldung/auslegungshilfen-fuer-betriebe/

https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie-innovation-umwelt/energie-und-umwelt/information-und-services/abfallrecht/verpackungsgesetz/eu-verpackungsverordnung-ppwr-7103036

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/neue-regeln-eu-verpackungsverordnung-100.html

https://www.verpackungsregister.org/ich-moechte-wissen-was-sich-ab-dem-12-august-2026-aendert